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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Freiraum GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Die Änderung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

2. Angebot und Abschluß

Angebote sind stets freibleibend und nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Aufträge werden für uns erst bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist verbindlich, wenn unser Vertragspartner nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.

Unsererseits angegebene Montagezeiten beruhen auf einer vorläufigen Schätzung und sind deshalb stets unverbindlich, soweit diese unsererseits nicht ausdrücklich und schriftlich im Rahmen einer Festpreisabsprache als verbindlich bestätigt wurden. Bei der vorzunehmenden Schätzung gehen wir davon aus, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug ohne Behinderung erbringen können. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Proben, Abbildungen und Muster gelten, soweit nicht anders vereinbart, als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe.

3. Lieferfristen und Verzug

Sofern nicht eine schriftliche ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Liefer- oder Herstellungsfrist nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung.

Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir unserem Vertragspartner baldmöglichst mit. Unser Vertragspartner kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern bzw. leisten wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann unser Vertragspartner zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an unseren Vertragspartner abzutreten.

Für Mehraufwendungen die aufgrund unrichtiger Angaben der Messeveranstalter, ungenügender Bodenbeschaffenheit am Messeort, nicht termin- oder fachgerechter Vorleistungen Dritter entstehen, haben wir nicht einzustehen.

Im Fall erheblicher Behinderungen durch Umstände die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt auf Kosten und Rechnung unseres Vertragspartners auch ohne vorherige Ankündigung alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherstellung der termingerechten Fertigstellung eines Messestands und zur Beseitigung von Behinderungen beim Auf- und Abbau erforderlich sind.

4. Versand und Verpackung

Versandweg und –mittel sind unserer Wahl überlassen. Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischen, sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Stets bestimmt das größere Maß der Einheit die Verpackungslänge.

5. Preise und Zahlung

Die Preise gelten in EURO zuzüglich, Verpackung, Fracht- und sonstigen Versandkosten, sowie den jeweils geltenden Mehrwertsteuersätzen. Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug ohne Behinderung erbringen können.

Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leistung ohne unser Verschulden über den vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert wird oder diese vorhergehend vereinbart wurden.
Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, sind nicht statthaft.

Die Abtretung von Ansprüchen, die unserem Vertragspartner aus der Geschäftsbeziehung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den unsererseits gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
An unsererseits erstellten Plänen, Grundrissen, Entwürfen, Zeichnungen etc. behalten wir uns das Eigentum stets vor. Über den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck ist unserem Vertragspartner eine weitergehende Nutzung nur aufgrund ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung unsererseits erlaubt.

7. Gewährleistung

Unser Vertragspartner ist verpflichtet einen Mangel unverzüglich zu rügen. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung.

Die Sachmängelansprüche von Unternehmern verjähren bei Lieferung neuer Sachen in 12 Monaten und sind im übrigen ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und § 634 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine längere Frist vorschreibt.

Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen unseres Vertragspartners, die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) festzulegen.

8. Gefahrübergang

Mit Übergabe des Messestands geht die Gefahr für Schäden durch Diebstahl, Verlust, Beschädigung, etc. auf unseren Vertragspartner über. Ist eine förmliche Übergabe aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich, gilt der Messestand mit Inbesitznahme durch unseren Vertragspartner, spätestens jedoch mit Messebeginn als übergeben.

Eine Rücknahme des Messestands unsererseits erfolgt zum Abbaubeginn durch unser Personal. Ist eine förmliche Rückgabe aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich, gilt der Messestand mit Inbesitznahme durch unser Personal, spätestens jedoch mit Messeende als zurück übergeben. Unserem Vertragspartner wird empfohlen vorsorglich eine Versicherung bezüglich möglicher Schadensrisiken abzuschließen und für eine Besetzung des Messestands durch geeignetes Personal von der Standübergabe bis zur Rückgabe ausreichend Sorge zu tragen.

9. Lagerung

Im Eigentum unseres Vertragspartners stehende Messestände, Möbel und sonstige Gegenstände, Pläne, Grundrisse, Entwürfe, Zeichnungen etc. lagern wir auch entgeltlich ausschließlich auf Risiko unseres Vertragspartners, soweit eine Haftung unsererseits nicht aufgrund Punkt 10 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet sein sollte oder nicht einzelvertraglich andere Vereinbarungen getroffen sind. Unserem Vertragspartner wird empfohlen vorsorglich eine Versicherung bezüglich möglicher Schadensrisiken abzuschließen.

10. Schadensersatzansprüche

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche unseres Vertragspartners (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei einer Haftung auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit einer Person im Fall grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bzw. der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dieser nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handeln, bzw. eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person hervorgerufen herbeigeführt wurde. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil unseres Vertragspartners ist hiermit nicht verbunden.

11. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Salvatorische Klausel

Für den Fall dass unser Vertragspartner bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat oder diese uns nicht bekannt sind und/oder unser Vertragspartner Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Ulm an der Donau als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt für alle aus dem Vertragsverhältnisse herrührenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

Für unsererseits geschlossene Verträge gilt allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Internationalen Rechts.
Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden solte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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